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Gebietsvorschriften des
Grundeigentümervereins Egsmark Bakker

Der Grundeigentümerverein für Egsmark Bakker heiβt alle Anwohner und geschätzte Gäste im Gebiet herzlich willkommen und bittet alle sich an folgenden Gebietsvorschriften zu halten.

Der einzelne Grundeigentümer trägt die Verantwortung seine Gäste, das Büro und seine Mieter mit den Gebietsvorschriften bekannt zu machen.

Die Gebietsvorschriften und aktuelle Mitteilungen werden an den Auskunftstafeln des Vereins bekannt gegeben, die Auskunftstafeln befinden sich bei den Ein  und Ausfahrten zur Hauptstraβe.

Verkehrsregeln

Bitte nehmen Sie Rücksicht beim befahren des Gebietes. Die Geschwindigkeit ist auf 20km/h beschränkt, um Verkehrsunfälle, lästiges Geräusch und Staub in gröβtmöglichem Umfang zu vermeiden. 

Wenn in Verbindung mit Neubau, Umbau, Gartenarbeit auf Gemeinschaftsgeländen, Banketten, Kieswegen, Straβen, Kloaken u.a.m. Schäden entstehen, trägt der Grundeigentümer die Verantwortung für die Wiederherstellung.

Der Strand/der Badesteg

Helfen Sie uns den Strand sauber zu halten,bitte benutzen Sie die aufgestellten Mülleimer!

Der Badesteg wird im Mai aufgestellt und im September wieder abgebaut. Aufenthalt auf dem Badesteg ist auf eigene Verantwortung. Der Badesteg ist kein Bootsteg. Hunde dürfen nicht auf dem Badesteg mitgenommen werden.  

Lärm

Beim Gebrauch von Rassemähern, Motorsägen und andere Maschinen, die Lärmstörungen erzeugen, muss auf die Nachbarn Rücksicht genommen werden  -  deshalb bitten wir Sie solche Maschinen nur im Zeitraum von 09.00 Uhr morgens bis 18.00 Uhr abends zu benutzen. 

Gartenabfall/Müllabfuhr

Verbrennung von Abfall, inklusive Gartenabfall, ist nicht erlaubt.

Gartenabfall verbleibt auf dem eigenen Grundstück, bitte ihn nicht im Rassenstreifen oder auf der Straβe liegen lassen.

Hausmüll darf nicht auβerhalb des eigenen Müllbehälters angebracht werden, weil es ansonsten Füchse anlockt.

Hundeverordnung

Jeder Hundebesitzer wird gebeten seinen Hund an der Leine zu führen. Bitte den Hund auf Grundstücke von anderen Menschen nicht ausführen. Bitte beseitigen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes, dieses gilt auch für die Gemeinschaftsgelände. Wir danken Ihnen im Voraus.   

Mit freundlichen Grüβen
Der Vereinsvorstand 

Diese Gebietsvorschriften wurden auf der Generalversammlung des Grundeigentümervereins den 15.Mai 2010 beschlossen.